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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Martin Pahl / Creative Content (nachfolgend Martin Pahl / CC genannt)
Schaphorst 2, 21423 Winsen
§1 Geltung der Bedingungen
1. Für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von MARTIN PAHL / CC gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Zwischen MARTIN PAHL / CC und dem Kunden wird beim ersten Vertragsabschluss vereinbart, dass diese Bedingungen auch sämtliche Folgegeschäfte - auch solche, die mündlich, insbesondere telefonisch abgeschlossen werden - zugrunde gelegt werden. Einkaufs- und sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur insoweit, als sie den nachfolgenden Bedingungen nicht widersprechen. Dies gilt auch dann, wenn MARTIN PAHL / CC in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
2. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn sie von MARTIN PAHL / CC schriftlich bestätigt werden. Im Übrigen gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§2 Angebot, Preis, Auftragserteilung, Vertragsabschluss
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Angebote von MARTIN PAHL / CC freibleibend. Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung oder Lieferung durch MARTIN PAHL / CC zustande. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde 30 Tage an Bestellungen gebunden.
2. MARTIN PAHL / CC rechnet seine Lieferungen und Leistungen auf Grundlagen der jeweiligen aktuell gültigen Stundensätze ab. Die Liste der Stundensätze werden auch dann Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie dem Kunden nicht ausdrücklich zur Kenntnis gegeben werden.
3. Die in der Liste mit den Stundensätzen angegebenen Beträge gelten für Arbeiten an Werktagen zwischen 9 Uhr und 20 Uhr. Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden mit einem Aufschlag von 25 %, Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen mit einem Aufschlag von 50 % berechnet.
4. Soweit MARTIN PAHL / CC zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen gegenüber Kunden Aufträge an Dritte vergibt, erfolgt dies im Namen und auf Rechnung des Kunden.
5. Reisezeiten werden mit dem aktuell gültigen Stundensatz für Reisezeiten laut Stundensatzpreisliste berechnet.
6. Materialkosten, insb. Datenträger, Ausdrucke, Kopien Einrichtungspauschalen, etc. werden von MARTIN PAHL / CC nach Aufwand monatlich in Rechnung gestellt.
7. Wird nach Vertragsabschluss durch den Kunden gegenüber dem ursprünglichen Vorgaben (Briefing) eine Leistungsvorgabe verändert und hierdurch ein Mehraufwand verursacht oder müssen von MARTIN PAHL / CC zusätzliche Leistungen oder Leistungen außerhalb der Regelarbeitszeit (siehe Ziffer 3) erbracht werden, um Terminvorgaben des Kunden zu erfüllen, ist MARTIN PAHL / CC berechtigt, nach vorheriger Ankündigung eine zusätzliche Vergütung gemäß Preisliste zu fordern.
§3 Lieferzeit, Teillieferung, Gefahrenübergang
1. Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle erforderlichen Genehmigungen, vom Kunden zu liefernde Unterlagen, Freigaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt werden. Geschieht dies nicht und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer vom Kunden akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen.
2. Die Lieferung ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung und Leistung MARTIN PAHL / CC verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
3. Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von MARTIN PAHL / CC nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die Lieferfrist für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich MARTIN PAHL / CC beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Lieferverzug befindet.
4. Bei einer Dauer der Leistungsverhinderung im Sinn von Ziffer 3 von mehr als 3 Monaten sind MARTIN PAHL / CC und der Kunde, bei Nichteinhaltung des Liefertermins aus anderen als den in Ziffer 3 genannten Gründen, berechtigt, hinsichtlich der in Verzug befindlichen Lieferung vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung für den Rücktritt durch den Kunden ist, dass er MARTIN PAHL / CC schriftlich eine angemessene (mindestens drei Wochen lange) Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat.
5. MARTIN PAHL / CC ist zur vorzeitigen Lieferung sowie zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können von MARTIN PAHL / CC sofort fakturiert werden.
6. MARTIN PAHL / CC behält sich die richtige und rechtzeitige Belieferung in jedem Fall selbst vor.
7. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung oder Leistung innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige am vereinbarten Abnahmeort zu übernehmen.
8. Die Übergabe erfolgt am Sitz von MARTIN PAHL / CC. Soweit der Kunde die Lieferung an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Das Gleiche gilt für evtl. Rücksendungen. MARTIN PAHL / CC bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der billigsten und schnellsten Versandart.
9. Die Gefahr geht mit Übernahme des Produktes, spätestens mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder MARTIN PAHL / CC zusätzliche Leistungen, z.B. Transportkosten oder Anfuhr, übernommen hat.
10. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen Umständen, die er zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Bereitstellungsanzeige an auf den Kunden über. In diesem Falle tritt zudem die Fälligkeit des Kaufpreises mit dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft ein. Kosten der Lagerhaltung bei MARTIN PAHL / CC oder bei Dritten trägt der Kunde. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadensersatzes gegen den Kunden bleibt unberührt.
11. Eine Transportversicherung wird MARTIN PAHL / CC nur auf besondere schriftliche Anweisung für Rechnung des Kunden abschließen.
§4 Gewährleistung und Haftung
(1)Der Auftragnehmer haftet für die Werke entsprechend den Vorschriften der §§ 633 ff. BGB.
(2)Für die Umsetzung von Webdesigns auf freien Anwendungen, wie z.B. Wordpress, übernimmt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Haftung auf Fehlern, die sich aus Fehlern der Software oder fehlenden Softwareupdates ergeben.
(3)Der Auftragnehmer garantiert, dass die von ihm selbst erstellten oder beschafften Inhalte sowie die Gestaltung und die von ihm eingebrachten Ideen zur Konzeption nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreift.
(4)Der Auftraggeber garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen ihn in Folge der Rechtsverletzung geltend machen.
(5)Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnlichen Verstößen, die auf die Konzeption des Werkes beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, wenn sie durch die spezielle Ausgestaltung des Werkes entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die auf dem Geschäftsmodell des Auftraggebers beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht.
(6)Im Übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es handelt sich um wesentliche Vertragspflichten oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§5 Kündigung
1. Sofern vertraglich festgelegt wurde, dass MARTIN PAHL / CC eine Dauerleistung bereitzustellen hat, beginnt die 1. Nutzungsperiode mit dem Datum der erstmaligen zur Verfügungstellung der Leistung. Sie erstreckt sich mindestens über die Dauer von 6 Monaten zum Monatsende.
2. Die Dauerleistung ist vom Kunden frühestens zum Ablauf der ersten Nutzungsperiode kündbar. Die Kündigung muss MARTIN PAHL / CC, falls im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode schriftlich per Einschreiben zugehen.
3. Sofern keine Kündigung bis mindestens einen Monat vor Ablauf der Nutzungsperiode ausgesprochen wird, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um weitere sechs Monate.
4. MARTIN PAHL / CC ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Kündigungsrechte insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde mit fälliger Zahlung ganz oder teilweise länger als sechs Wochen in Verzug gerät oder der Kunde gegen eine wesentliche Bestimmung dieses Vertrages verstößt und er - trotz schriftlicher Mahnung - den Vertragsverstoß wiederholt oder bei fortbestehendem Verstoß nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen einstellt oder über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
5. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
§6 Zahlung, Zahlungsverzug
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort zahlbar ohne Abzug. Ein Gewährleistungseinbehalt ist ausgeschlossen. Bei Projektkosten kann Ratenzahlung vereinbart werden. In diesem Fall ist der Gesamtbetrag wie folgt zur Zahlung fällig: 30% bei Auftragserteilung, 40% bei Übergabe und 30% bei Abnahme. Bei längerfristigen Projekten können weitere Raten vereinbart werden.
2. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf die auf der Rechnung angegebenen Bankkonten von MARTIN PAHL / CC geleistet werden.
3. Wechsel und Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
4. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung.
5. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 10 Tage in Verzug, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen, oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, so ist MARTIN PAHL / CC unbeschadet anderer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
6. MARTIN PAHL / CC ist darüber hinaus berechtigt, als Verzugsschaden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins, mindestens jedoch in Höhe von 10 % p.a. zu verlangen. Die Geltendmachung eines MARTIN PAHL / CC entstandenen höheren Schadens bleibt unberührt. Der Kunde ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass MARTIN PAHL / CC überhaupt kein Schaden entstanden ist.
7. Gegenüber Ansprüchen von MARTIN PAHL / CC kann der Kunde nur dann die Aufrechnung erklären, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
8. Der Kunde kann ein Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch von MARTIN PAHL / CC und der Gegenanspruch des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§7 Eigentumsvorbehalt
1. MARTIN PAHL / CC behält sich das Eigentum an Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf alle im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits entstandenen Forderungen; er erstreckt sich ferner auf alle Forderungen aus Folgegeschäften, insbesondere Ersatzteillieferungen und Kundendienstleistungen (Vorbehaltsware).
2. Zur Weiterveräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder Verbringung der Vorbehaltsware in das Ausland ist der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MARTIN PAHL / CC berechtigt.
3. Der Kunde tritt sämtliche ihm bezüglich der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen und Vergütungsansprüche (z.B. aus unerlaubter Handlung, Versicherungsansprüche) bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an MARTIN PAHL / CC ab.
4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von MARTIN PAHL / CC hinzuweisen und MARTIN PAHL / CC unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.
5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist MARTIN PAHL / CC berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen und zu diesem Zweck den Aufbewahrungs- bzw. den Einsatzort der Vorbehaltsware zu betreten, auch ohne zuvor den Rücktritt zu erklären oder die Rechte aus § 326 BGB auszuüben. Der Kunde verzichtet auf die Rechte, die ihm aus verbotener Eigenmacht zustehen würden und gestattet MARTIN PAHL / CC den Zugang zu den Räumen, in denen sich die Vorbehaltsware befindet.
§8 Haftung und Haftungsbeschränkungen
1. Schadensersatzansprüche gegen MARTIN PAHL / CC sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Verzug oder Unmöglichkeit, der Verletzung von Beratungs- und vertraglichen Nebenpflichten, vorvertragliche Pflichten, positiver Vertragsverletzung, der Verletzung Schutzrechte Dritter und unerlaubter Handlungen ausgeschlossen, es sei denn, MARTIN PAHL / CC hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt oder die Schadensersatzansprüche resultieren aus dem Nichtvorhandensein einer vereinbarten Beschaffenheit.
2. Soweit MARTIN PAHL / CC dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie entgangener Gewinn ausgeschlossen.
3. Alle Schadensersatzansprüche gegen MARTIN PAHL / CC verjähren 6 Monate nach Lieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen unerlaubter Handlung.
4. Wenn und soweit die Haftung von MARTIN PAHL / CC ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Plan.Net.
5. MARTIN PAHL / CC haftet lediglich dafür, dass die verwendeten Daten mit den marktüblichen Virenprogrammen auf Virenfreiheit überprüft wurden. Eine weitergehende Haftung für Virenfreiheit wird ausgeschlossen.
6. MARTIN PAHL / CC haftet bei erbrachten Leistungen weder für die Vollständigkeit, Richtigkeit, Aktualität und Rechtmäßigkeit der übermittelten Informationen, noch, dass sie frei von Rechten Dritter sind.
7. Liefert der Kunde MARTIN PAHL / CC Materialien für die zu erbringende Leistung, so haftet der Kunde dafür, dass er über sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den zugelieferten Materialien verfügt, die im Rahmen des Einsatzes und der Nutzung der Leistung benötigt werden.
8. Der Kunde stellt MARTIN PAHL / CC von jeglichen Ansprüchen frei, die gegen MARTIN PAHL / CC von dritter Seite wegen der Veränderung, Übertragung oder sonstigen Verwertung von Programmen, Daten, Informationen, Bildern, Tönen Fotografien etc. geltend gemacht werden.
§9 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde ist verpflichtet, MARTIN PAHL / CC sämtliche zur Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen. Er ist weiter verpflichtet, MARTIN PAHL / CC auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen, die für die Erbringung der Lieferungen und Leistungen durch MARTIN PAHL / CC bedeutungsvoll sein können und von denen der Kunde erkennen kann, dass sie MARTIN PAHL / CC unbekannt sind.
2. Soweit MARTIN PAHL / CC und der Kunde gemeinsame Entwicklungsstufen definieren, ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungspflichten zur Einhaltung dieser Schritte zu erbringen. Die Abnahme und Freigabe der Entwicklungsstufen erfolgt schriftlich. Verlangt der Kunde Änderungen an den definierten Entwicklungsstufen, ist MARTIN PAHL / CC berechtigt, diese Änderungen nur unter Vereinbarung einer Zusatzvergütung zu akzeptieren. Sollte sich aus einer solchen akzeptierten Änderung (Nachkalkulation) eine Verzögerung der Termine ergeben, wird MARTIN PAHL / CC dies dem Kunden umgehend mitteilen.
3. MARTIN PAHL/CC ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Kunde eine Mitwirkungspflicht nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nachkommt. Im Falle der Kündigung ist MARTIN PAHL/CC berechtigt, die gesamten bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der Liste mit den Stundensätzen anzurechnen.
§10 Rechte an den Leistungen von Martin Pahl / CC
1. MARTIN PAHL / CC überträgt mit Abnahme das zeitlich unbegrenzte, einfache, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an gelieferten Leistungen oder gelieferter Software für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zum vertraglich vereinbarten Zweck; § 6 bleibt unberührt.
2. Einschränkungen gelten für Leistungen, die von MARTIN PAHL / CC für den Kunden eingekauft wurden, insbesondere Wort, Musik, Bild oder künstlerische Leistung. Diese werden dem Kunden im Einzelfall bekannt gegeben. Der Kunde verpflichtet sich, diese Einschränkungen zu beachten.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt die Lieferung oder Leistung in Teilen oder im Ganzen zu bearbeiten, zu verändern oder zu vertreiben, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.
4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die gelieferte Software in Teilen oder als Ganzes auf Festplatte oder ähnlichen Speichermedien zu vervielfältigen oder in öffentlich zugängliche Datennetze einzuspeisen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten Lieferung oder Leistung.
5. Die Originale der für die Produktion verwendeten Präsentationsunterlagen (Exposés, Treatments, Zeichnungen, Pläne, Graphiken, Prototypen etc.) sowie alle Vorstufen zur fertigen Lieferung oder Leistung verbleiben im Eigentum von MARTIN PAHL / CC.
§11 Erfüllungsort, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für sämtliche Ansprüche aus dem zwischen dem Kunden und MARTIN PAHL / CC geschlossenen Vertrag ist der Sitz von MARTIN PAHL / CC.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand inst Winsen / Luhe.
§12 Anwendbares Recht, Wirksamkeit, Schriftform
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Abkommen) wird ausgeschlossen.
2. Änderungen und Ergänzungen der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden MARTIN PAHL / CC nur nach schriftlicher Bestätigung.
3. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§13 Abnahme und Zahlung
(1)Nach Fertigstellung des Werkes ist der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen verpflichtet, das Werk schriftlich abzunehmen, sofern das Werk den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept entspricht. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden.
(2)Erfolgt nach vorheriger Mahnung, innerhalb von zehn Werktagen nach Fertigstellung des Werkes keine Abnahme, so gilt das Werk als abgenommen.
(3)Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, dem Auftraggeber Teile des Werkes zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen. Die Teilabnahme hat durch den Auftraggeber zu erfolgen, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist, und den Spezifikationen sowie dem Konzept entspricht.
(4)Einmal abgenommene Teile des Werkes können vom Auftraggeber später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderungen verlangt werden, soweit keine Umstände vorliegen, die der Auftraggeber zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte.
(5)Der Auftragnehmer stellt nach erfolgter Abnahme eine entsprechende Rechnung, die innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen ist.
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